Die Bundesregierung hat nun endlich die E-Scooter im Straßenverkehr zugelassen. Überall sieht man nun die Leihroller stehen. Kaum noch eine Stadt wo man die Sharing – Roller von Lime , Bird , Tier und Voi nicht sieht. Doch wenn man den E-Scooter öfter benötigt, lohnt sich die Überlegung ob man nicht einen eigenen E-Scooter kaufen soll. Doch was muss man beachten und welche Voraussetzungen muss der E-Scooter erfüllen. Das möchte ich mit diese Übersicht ändern und dir die wichtigsten Regeln für den E-Scooter kauf auflisten.
Welche Regeln gelten für E-Scooter in Deutschland ?
Da man in Deutschland keinen Fuß vor den anderen setzen , ohne das man ich an irgend ein Gesetz halten muss. Das gibt es nun auch bei den E-Scootern. Es gibt vielen Regeln die es im Vorfeld zu beachten gilt.
Kommen wir nun zu den Punkten, die der Fahrer oder die Fahrerin des E-Scooters erfüllen muss.
Mindestalter
Das Mindestalter für das Fahren mit einen E-Scooters ist 14 Jahre. Damit ist man in Deutschland strafmündig und somit verantwortlich für das eigene Tun. Das gilt aber nur für das Nutzen des eigenen E-Scooters. Will man einen E-Scooter mieten , haben die Verleiher meist eigene Bedingungen in der App hinterlegt. So gibt es bei Lime ein Mindestalter von 18 Jahren.
Darüber sollte man sich bewusst sein. Darüber hinaus braucht man auch eine Kreditkarte, welche man auch nicht unter 18 Jahren bekommt.
Führerschein
Einen Führerschein für das Fahren mit eines Elektroscooters braucht man in Deutschland nicht. Dies wurde zwar im Vorfeld diskutiert , ist aber nicht mit in die Verordnung aufgenommen wurden. Allerdings sollten die allgemeinen Verkehrsregeln für den Nutzer bekannt sein. Sonst kann es schnell zu einem Unfall kommen, welcher durch das Wissen der Regeln vermeidbar gewesen wäre.
Die meisten Schulen bieten daher für Kinder einen Fahrradführerschein an. Dieser dient nicht nur der Beherrschung des Fahrrades, sondern auch der Regeln im öffentlichen Verkehr. Besitzer von Mofa oder PKW Führerscheinen brauchen sich hier keine Gedanken zu machen. Da sollte das Wissen sitzen . Eltern sei hier der Tipp geben , Ihrem Kind die Grundlagen der Verkehrserziehung nochmals zu erklären.
Helmpflicht
Genauso wie die Pflicht zum Führerschein , wurde auch die Helmpflicht nicht mit in die Elektrokleinstfahrzeugverordnung aufgenommen. Daher besteht keine Pflicht, einen Helm zu tragen. Das ist zwar ein Vorteil für die Vermieter von E-Roller, weil man keinen Helm am Elektroscooter anbringen muss, hat aber Nachteile für den Nutzer. Bei einem Unfall kann es durch die erhöhte Position auf dem E-Scooter schneller zu Kopfverletzungen kommen. Das liegt auch an den kleinen Rädern, welche bei Straßenschäden oder Bordsteinkanten schneller hängen bleiben können. Daher sollte jeder für sich entscheiden ,ob er einen Helm tragen will.
Nachdem wir die Voraussetzungen für den Fahrer geklärt haben , geht es um den E-Scooter
Höchstgeschwindigkeit
Die maximale Geschwindigkeit beim E-Scooter darf nicht über 20 km/h liegen. Anders als beim Pedelec, welches bis max. 25km/h die Muskelkraft unterstützt. Beim Elektro Scooter ist schon 5 km/h früher Schluss. Alle ab dem 15. Juni zugelassenen E-Scooter besitzen diese Grenze und können auch nicht schneller unterwegs sein. Das garantiert die jeweilige ABE ( allgemeine Betreibserlaubniss ) des Herstellers. Sollte man Diese nicht haben, handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen nicht zugelassen E-Scooter, welcher dann nicht auf öffentlichen Straßen in Deutschland fahren darf.
Motorleistung
Die Motorleistung wurde auch begrenzt. Mehr als 500 Watt sind hier nicht zulässig. Für den Betrieb auf Radwegen und der Straßen ist das völlig ausreichend. Der Großteil der E-Scooter besitzt auch nur eine Leistung von 350 Watt. Will man allerdings abseits von befestigten Straßen oder Feldwegen unterwegs sein, braucht es mehr Kraft. Hier empfehle ich ein Motorleistung von 500 Watt. Dann sind auch kleine Steigungen kein Problem.
Sicherheitsausstattung
Auch in Sachen Sicherheit werden Anforderungen an den den E-Scooter gestellt, welche durch die ABE des Elektroscooters abgedeckt sind. So sollte der E-Scooter ein Frontlicht und Rücklicht besitzen. Das hilf in der Dunkelheit, das man die Fahrbahn und eventuelle Gefahrenstellen besser oder überhaupt sieht. Genauso wichtig wie die Beleuchtung, ist das Bremslicht . Es signalisiert dem nachfolgenden Verkehr, das man bremst . Das verhindert einen Unfall und sorgt so für Sicherheit.
Als Signal für Gefahrensituation oder das ein Fussgänger nicht aufmerksam ist, muss eine Klingel oder Hupe vorhanden sein. Diese kann dann einfach per Fingerdruck bedient werden.
Versicherungsplakette
Wie beim Mofa braucht man auch beim Elektroscooter eine Versicherungsplakette . Diese muss dann am Schutzblech oder an einer Kennzeichenhalterung am E-Scooter angebracht werden. Mit einem Preis von ca. 30 Euro pro Jahr fährt man dann auf der sicheren Seite. Auch diese Plakette bekommt man von der Versicherung nur, wenn der E-Scooter über eine ABE und eine FIN ( Fahrzeugidentnummer) verfügt . Auch um Ärger mit der Polizei zu verhindern, sollte man eine Versicherung abschließen.
Wo darf ich überhaupt fahren ?
Fahren darf ich mit meinem E-Scooter auf allen Radwegen und Straßen in Deutschland. In seltenen Fällen auch auf Gehwegen, wenn es eine Erlaubnis für E-Tretroller gibt. Generell ist der Fußweg aber verboten um Fußgänger oder behinderte Menschen nicht zu gefährden.
Jetzt steht dem Kauf nichts mehr im Wege. Hier in der Bestenliste findest du die Übersicht.